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Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

1.)   Anlieferung der Daten

Die zur Abrechnung benötigten Daten müssen vollständig und klar definiert(Lohnarten) sein, damit eine schnelle Abwicklung für den Auftraggeber sowie Eisold Software gewährleistet ist. Die Daten können per Faxübermittlung (0711/5057705) oder Email (service@lohntools.de) gemeldet werden.

Änderungen an den Stammdaten der Arbeitnehmer, der Krankenkasse (Beitrags-u.Umlagesätze) und andere abrechnungsrelevante Tatbestände sind unverzüglich zu melden. Durch verspätete Meldung eventuell notwendige Korrekturabrechnungen gehen zu Lasten desAuftraggebers.

2.)   Erledigung der Lohnabrechnung

Treten keine Verzögerungen(Punkt 1) auf, wird die Abrechnung in der Regel innnerhalb von 3 Tagen erledigt. Der Postweg ist hiervon ausgenommen.

Bei der Neuanlage einer kompletten Lohnabrechnung ist die Datenerfassung mit der kompletten Abrechnung für den ersten Monat innerhalb 5 Tagen(siehe auch Punkt 1) fertiggestellt.

Die Abrechnungen werden auf Papier und wenn möglich elektronisch (mit PC) erstellt. Unter dem Begriff ”Abrechnungen” sind sämtliche Auswertungen zu verstehen.

3.)   Haftung

Sofern uns keine Originalunterlagen, z.B. Steuerkarten, vorliegen, wird nach den Angaben desAuftraggebers abgerechnet.

Für Fehler, die durch unrichtige Angaben erfolgen und finanzielle Schäden nach sich ziehen, wird keine Haftung übernommen. Eisold Software übernimmt auch keine Haftung für Fehler, die durch die Abrechnungssoftware (Lohnprogramm) verursacht werden.

4.) Preise

Die beigefügte Preisübersicht enthält die ab 1.1.2011 gültigen Preise für die Erledigung der Lohn- / Baulohn-Abrechnung.

Die jeweils gültigen Preise können auch angefordert werden und sind auch im Internet unter www.lohntools.de abrufbar.

5.)Kündigung

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

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Eisold Büroservice | ebs-lohn@lohntools.de